Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung sich auf den genannten Termin bezieht und die Prüfgebühr bei einem unentschuldigten Fernbleiben verfällt. Bei entschuldigtem Fernbleiben – dieses wird nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes akzeptiert – verbleibt eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 Euro bei der Kreisvolkshochschule und 17,50 Euro werden zurück erstattet. Die Teilnehmer/innen werden über Prüfungsort und Uhrzeit gesondert informiert.
Fragen zur Vorbereitung im Internet : www.bmi.bund.de